Betriebspraktikum

01_anschreiben_an_die_eltern_kl._8_9_2023.pdf

02_anschreiben_an_die_betriebe_kl._8_9_2016.pdf

03_allgemeine_regelungen_merkblatt_klein.pdf

04_antrag_sbp_ausserhalb_msh.pdf

05_erlass_sbp_praxisorientierte_unterrichtsformen_2014.pdf

06_praktikumsvereinbarung_2023.pdf

08_personalbogen.pdf

11_antrag_auf_erstattung_von_schuelerbefoerderungskosten_fuer_das praktikum_im_landkreis_msh_06.07.2019.pdf

12_schuelerbefoerderung_im_landkreis_mansfeld_suedharz fahrtkostenabrechnung_bei_erstattung_entlastung_praktikum_06.07.2019.pdf

13_teilnahmebescheinigung_betrieb_2018.pdf


1. Ziele und Aufgaben des Betriebspraktikums


Warum gehen die Schüler in die Betriebe?
Im Praktikum erhalten die Schüler einen ersten Einblick in die Wirklichkeit der Arbeitswelt und können sich so mit der Berufswirklichkeit auseinandersetzen. Das Betriebspraktikum leistet eine wesentliche Hilfe bei der Berufsorientierung. Durch das Kennenlernen verschiedener beruflicher Tätigkeiten und Aufgaben innerhalb eines Betriebes sollen die Schüler auf die späteren Anforderungen im Berufsleben vorbereitet werden.
Während des Praktikums können die Schüler ihre bisherigen Vorstellungen und Erwartungen überprüfen und sachgerechte Kenntnisse und Einsichten erwerben, die ihnen bei der Beurteilung von technischen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Problemstellungen helfen. Das Betriebspraktikum dient nicht der Vermittlung von Ausbildungsplätzen.


Welche Aufgaben hat das Betriebspraktikum?

Die Schüler werden auf ihre Berufswahl vorbereitet, indem sie
- sich ihrer eigenen Neigungen, Interessen, Fähigkeiten und Möglichkeiten bewusst werden,
- einige Voraussetzungen und Möglichkeiten für eine qualifizierte berufliche Aus- und Fortbildung

  kennenlernen,
- zur Entscheidung für eine Berufsausbildung oder eine weitere Schulbildung hingeführt werden.

Die Schüler lernen den Betrieb als eine Einrichtung kennen,
- die die Aufgabe hat, Sachgüter und Dienstleistungen bereitzustellen,
- in der betriebliche Leistungen das Ergebnis des Zusammenwirkens von Menschen, Maschinen und

  Materialien sind,
- in der unternehmerische Entscheidungen von technischen, wirtschaftlichen und

  politisch-sozialen Einflussgrößen abhängig sind.
Die Schüler erleben die Situation des arbeitenden Menschen im Betrieb und
erkennen dabei, dass
- jede Tätigkeit die Zusammenarbeit mit anderen Menschen erfordert,
- der Einzelne in eine betriebliche Ordnung eingebunden ist.

 

Worauf sollten die Schüler während des Betriebspraktikums besonders achten?
Zu den wichtigsten Punkten gehören:
- die Organisation des Betriebes,
- der Arbeitsablauf,
- die Arbeitsplatzbedingungen, Tätigkeitsmerkmale, Anforderungen (körperlich,

  geistig), Arbeitszeit (regelmäßig, unregelmäßig, Tag-/Nachtarbeit),
- die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter und Auszubildenden,
- die Ausbildungsmöglichkeiten im Betrieb - Voraussetzungen und Bedingungen,
- die Möglichkeiten der Verwirklichung von Interessen und Neigungen,
- die Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten des Betriebes
- die Aufstiegsmöglichkeiten im Betrieb,
- Löhne, Gehälter, Urlaub, soziale Leistungen des Betriebes.

 

2. Zur Organisation des Praktikums


Wer nimmt am Praktikum teil?
Das Betriebspraktikum ist eine Schulveranstaltung. Es ist weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis nach arbeitsrechtlichen Vorschriften. Eine Vergütung wird nicht gewährt.
Alle Schüler einer Klasse nehmen gemeinsam an einem Praktikum teil. Wird in einer Klasse ein Praktikum angeboten, so ist die Teilnahme für alle Schüler verbindlich. Ein Schüler, der aus besonderen Gründen nicht am Betriebspraktikum seiner Klasse teilnimmt, ist verpflichtet, während dieser Zeit den Unterricht einer anderen Klasse zu besuchen.


Wie lange dauert das Praktikum?
Das Betriebspraktikum findet an fünf Arbeitstagen in der Woche statt. Es umfasst zehn Arbeitstage und kann nach einem angemessenen Zeitraum durch ein zweites Praktikum ergänzt werden. Die gesamte Praktikumsdauer darf nicht mehr als 20 Arbeitstage umfassen.


Welchen Vorschriften unterliegen Praktikanten?
Bei der Durchführung des Betriebspraktikums sind die Vorschriften des
Jugendarbeitsschutzgesetzes in der Fassung vom 12.04.1976 zu beachten. Schüler bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres dürfen nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten bis zu sieben Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
Der Praktikant unterliegt während des Betriebspraktikums der Betriebsordnung. Er ist verpflichtet,
- sich mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften des Betriebes vertraut

  zu machen,
- Schule und Betrieb bei Krankheit zu benachrichtigen,
- den Anordnungen und Weisungen des Praktikumsbeauftragten Folge zu leisten.


Wie sind die Schüler während des Betriebspraktikums versichert?
Für die Dauer des Betriebspraktikums unterliegen die Schüler wie beim Schulbesuch der gesetzlichen Unfallversicherung. Außerdem wird dem Schüler Deckungsschutz für Haftpflicht- und Sachschäden gewährt.


Wie findet der Schüler einen Praktikumsplatz?
Die Praktikumsplätze werden im Einvernehmen mit der Schule von den Schülern ausgewählt.

 




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