HAUSORDNUNG DER KATHARINENSCHULE EISLEBEN


UNSER LEITBILD:

FRIEDLICH – FREUNDLICH – LANGSAM – LEISE

 

Unser Schulalltag ist von einer freundlichen Atmosphäre bestimmt. Dazu trägt jeder durch Übernahme von Verantwortung für sich und auch für andere bei. Fairness und Rücksichtnahme sind die Grundlage unseres Verhaltens. Wir begegnen uns mit Achtung, Höflichkeit und Toleranz und vermeiden jegliche Art von Gewalt.

 

 

Wir wollen eine angenehme Schulatmosphäre

 

Wir beleidigen niemanden mit Worten oder Handzeichen.

Wir bedrohen und erpressen niemanden.

Wir tun niemandem weh.

Wir achten fremdes Eigentum – auch Schuleigentum – nehmen nichts weg und beschädigen nichts.

Wir verhalten uns im Schulhaus ruhig und laufen nicht umher.

Wir achten überall auf Sauberkeit und Ordnung.

 

Wir wollen ein geregeltes Lernklima

 

Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht: morgens 7:20 Uhr auf dem Schulhof und rechtzeitig zu jeder Unterrichtsstunde.

Wir bringen unsere Arbeitsmaterialien mit.

Wir stören in keiner Weise den Unterricht.

Wir gehen während der Pausen zur Toilette und verlassen sie sauber.

Wir bleiben beim Stundenwechsel im Klassenzimmer oder begeben uns ruhig und zügig in den nächsten Fachraum.

 

Wir halten uns an die Regeln der Schule

 

Wir verlassen in den Hofpausen zügig das Schulhaus.

Wir verlassen das Schulgelände nur mit Erlaubnis der Lehrkraft, in Freistunden nur mit Genehmigung der Eltern.

Unterrichtsfremde Gegenstände bleiben zu Hause.

Wir halten uns an die Handyregelung der Schule.

Anweisungen der Lehrkräfte und des Schulpersonals leisten wir stets Folge.

Zigaretten, Alkohol und andere Drogen sind verboten.

 

Verstöße gegen die Hausordnung haben Folgen

 

Wer gegen unsere Hausordnung verstößt, muss mit entsprechenden Bestrafungen rechnen.

 

 


Belehrung zum Gebrauch von Handys* in der Katharinenschule

 

Die Verantwortung für die Konfiguration der Schülergeräte (Apps, Webdienste, etc.) – vor allem im Hinblick auf Altersgemäßheit und Gesetzeskonformität – obliegt den Sorgeberechtigten und nicht der Schule.

 

Es gilt:

  • Handys* gehören während des Schultages ausgeschaltet in die Schultasche. Dies gilt vom Betreten bis zum Verlassen des Schulgeländes für alle Schüler unserer Schule.
  • Die Lehrkraft kann die Ablage der Geräte in der dafür vorgesehenen Box vor Unterrichtsbeginn anordnen.
  • Mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft und unter Berücksichtigung einer sachdienlichen Anwendung kann die Nutzung im Unterricht an passender Stelle erlaubt werden.
  • Das Fotografieren/ Filmen/ Tonaufzeichnen ist im gesamten Schulbereich ohne Genehmigung der Schulleitung untersagt. Es ist insbesondere verboten, Mitschüler, Lehrkräfte oder Räumlichkeiten zu fotografieren oder zu filmen. Dies gilt auch für außerunterrichtliche Veranstaltungen wie z.B. Exkursionen, Wanderfahrten u.s.w. Ausnahmeregelungen erteilt die Schulleiterin in besonderen Fällen.
  • Eine Veröffentlichung im Internet oder in Verteilermedien ist ohne Zustimmung der betroffenen Personen unzulässig und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Bei Zuwiderhandlungen erfolgt die vorübergehende Beschlagnahmung des Handys*.
  • Abgenommene Handys* werden nach dem Unterrichtsende zurückgegeben (ob an Schüler oder Eltern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab).
  • Bei Bedarf können Schüler nach Rücksprache mit der Sekretärin jederzeit vom Sekretariat aus telefonieren.

* Eingeschlossen sind alle ähnlichen elektronischen Geräte.




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